Rechtsanwältin Wiebke Poschmann
Rechtsanwältin Wiebke Poschmann

Kinder- und Jugendhilferecht

Der Bereich des Kinder- und Jugendhilferechts umfasst ein weites Spektrum an Hilfestellungen für Kinder und junge Menschen:

 

Am bekanntesten ist vielleicht die Jugendsozialarbeit, zum Beispiel in Form von Streetwork.

 

Rechtliche Probleme entstehen aber eher im Bereich der Hilfen zur Erziehung oder bei seelischer Behinderung eines Kindes, also wenn das individuelle Kind bzw. der individuelle Jugendliche einer speziellen Hilfe bedarf und diese vom Jugendamt verweigert wird.

 

Ein weiteres Problem wirft häufig die Hinzuziehung der Eltern zu den Kosten der vom Jugendamt bewilligten Maßnahme auf, da die Kosten nicht selten existenzbedrohend sind.

 

Ich vertrete junge Menschen und ihre Eltern daher unter anderem

 

  • bei der Durchsetzung von Jugendhilfeansprüche, also Hilfen zur Erziehung, Hilfen bei (drohender) seelischer Behinderung oder der Jugendberufshilfe gegenüber dem Jugendamt
  • gegenüber überhöhten Forderungen auf Kostenbeteiligung und Heranziehung zu den Kosten