Rechtsanwältin Wiebke Poschmann
Rechtsanwältin Wiebke Poschmann

Beratungshilfe

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen.

Die Beratungshilfe ist von Ihnen beim Amtsgericht Ihres Wohnsitzes, dort in der Rechtsantragstelle, zu beantragen. Um welches Amtsgericht es sich dabei handelt, erfahren Sie hier: http://www2.justizadressen.nrw.de/og.php. Sie müssen dem dort für die Beratungshilfe zuständigen Rechtspfleger Ihr Problem schildern und diesem Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse darlegen. Zum Nachweis sind entsprechende Belege vorzulegen. Das entsprechende Antragsformular finden Sie hier: Beratungshilfe-Antrag.pdf.

Das Amtsgericht stellt Ihnen einen Berechtigungsschein aus, den Sie dann dem Rechtsanwalt bzw. der Rechtsanwältin vorlegen.

Wichtig: Auch ausländische Staatsbürger haben Anspruch auf Beratungshilfe, solange es sich um Rechtsfragen mit Inlandsbezug handelt.

Ich bitte Sie, den Berechtigungsschein zum Termin mitzubringen. Sie müssen dann lediglich eine Pauschale von 10,-- EUR an mich zahlen, die in Einzelfällen auch erlassen werden kann. Weitere Kosten entstehen für Sie nicht.

Wichtig: Bei mehreren Angelegenheiten sollten entsprechend mehrere Berechtigungsscheine beantragt werden.